Stellungnahme: Besteht ein Neuregelungsbedarf bei der (behördlichen) Alterseinschätzung junger Flüchtlinge?

Die unterzeichnenden Verbände lehnen Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab.
Die derzeitigen Regelungen müssen nachgebessert werden, um den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Verfahren zur Alterseinschätzung zu stärken.

„Seit mehreren Monaten werden Verfahren zur medizinischen Alterseinschätzung diskutiert zum Verfahren zur medizinischen Alterseinschätzung diskutiert, die der Öffentlichkeit suggerieren, dass eine gesetzliche Grundlage hier fehlt und die zuständigen Jugendämter in einem weitgehend ungeregelten Raum nach Gutdünken agieren. Dabei sit die Frage der Alterseinschätzung bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetzt verbindlich geregelt. Hier gibt es umfangreiche, gute Verfahren, bei denen das Jugendamt auch, bei nicht ausräumbaren Zweifeln, eine medizinische Untersuchung zu veranlassen hat. Und wir haben Fachkräfte, die jahrelange Erfahrung mit dieser Aufgabe haben und gute Arbeit leisten. Sie gilt es zu unterstützen und ihre Arbeit anzuerkennen“, sagt Nerea Gonzáles Méndez de Vigo, Juristische Referentin des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Aus unserer Sicht verkennen die derzeitigen Forderungen nach Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden bei der Alterseinschätzung zudem die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ärztliche Eingriffe, die keinen Heilzweck verfolgen und sind als nicht zielführende Grundrechtsbegriffe abzulehnen.