Negative Wohnsitzauflage Pirmasens – PM Integrationsministerium

In Rheinland – Pfalz gab es bis dato keine Wohnsitzauflagen. Dies wird sich ändern, denn das Integrationsministerium hat nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen für Pirmasens eine negative Wohnsitzauflage, also eine Zuzugssperre zu erlassen.

Integrationsministerium wird Zuzugssperre für Pirmasens auf den Weg bringen

Das Integrationsministerium hat nach einem Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Weichen gestellt, um eine Zuzugssperre für die Stadt Pirmasens möglich zu machen. „Wir sind bereit, Pirmasens kurzfristig zu helfen, da es dort eine besondere Situation gibt“, erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel nach einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Arbeitsebene in Mainz. Pirmasens vermelde nicht nur einen besonders hohen Zuzug von Flüchtlingen, sondern befinde sich auch in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, was den Integrationsprozess nachweislich erschwere. „Wir sind grundsätzlich offen dafür, in diesem speziellen Fall eine Zuzugssperre für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber und subsidiär geschützte Flüchtlinge zu ermöglichen“, erläuterte die Ministerin. Auf Arbeitsebene sollen nun rasch alle notwendigen Aspekte geklärt werden, um eine solche Zuzugssperre zügig umsetzen zu können.An dem Gespräch nahmen neben Vertreterinnen und Vertretern des Integrationsministeriums Repräsentantinnen und Repräsentanten des rheinland-pfälzischen Städtetags, des Landkreistages und des rheinland-pfälzischen Städte- und Gemeindebundes sowie der Stadt Pirmasens teil. Vonseiten des Integrationsministeriums wurde betont, dass in Rheinland-Pfalz bislang eine gute und ausgewogene Verteilung von Flüchtlingen praktiziert wird. Ministerin Spiegel lobte „die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden“. Signifikante Wanderungsbewegungen, die eine Zuzugssperre erforderlich machen würden, wurden bislang nur für die Stadt Pirmasens registriert.

Bei dem Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde außerdem ein landesweites Verfahren zur Datenerhebung vereinbart. Dazu werden ab dem 1. März Fragebögen an die Landkreise und kreisfreien Städte verschickt. Ziel ist es, eine solide Datenbasis zu erhalten, um Wanderungsbewegungen zu erkennen und gegebenenfalls darauf reagieren zu können. Erste Ergebnisse dürften bis zur Sommerpause vorliegen. Eine Zuzugssperre oder gar eine allgemeine Wohnsitzauflage nach klaren, transparenten Kriterien sind dabei nur eine Steuerungsmöglichkeit. Eine andere bildet beispielsweise die gezielte Überprüfung von Integrationsangeboten an Orten, die erhebliche Wegzüge zu verzeichnen haben.

Das Integrationsministerium sieht große Fortschritte bei der Integration von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz. Die Angebote an Sprach- und Integrationskursen sei stark erhöht worden, die Integration in den Arbeitsmarkt gelinge zunehmend. Zudem haben man beispielsweise mit der Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes die Sicherheit von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderung in den Erstaufnahmeeinrichtungen entscheidend verbessern können.

Hintergrund

Eine Zuzugssperre, auch negative Wohnsitzauflage genannt, muss von einer allgemeinen Wohnsitzauflage unterschieden werden. Die Zuzugssperre verhindert den Zuzug von anerkannten Asylsuchenden und subsidiär geschützten Flüchtlingen in eine Stadt oder einen Landkreis, um auf starke Wanderungsbewegungen und die Bildung segmentierter Teilgesellschaften zu reagieren, die die Integration erschweren. Die Zuzugssperre wird von den übrigen betroffenen Ausländerbehörden des Landes, im vorliegenden Fall also mit Ausnahme von Pirmasens, angeordnet.

Eine allgemeine Wohnsitzauflage indes beschränkt die Freizügigkeit aller anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber und subsidiär geschützten Flüchtlinge für einen definierten Zeitraum. Sie müssen vorübergehend an dem ihnen zugewiesenen Wohnort bleiben.

Beide Auflagen können nur auf einer soliden Datenbasis, nach klaren Kriterien und in Absprache mit den Kommunen erfolgen.